Eingliederungsmanagement
Mit der Einführung des Eingliederungsmanagements ist seit dem Jahr 2018 eine Versorgungslücke für Inhaftierte /Haftentlassene geschlossen worden, die bis dahin ohne nachgehende Unterstützung in Freiheit entlassen wurden.
Mit der Einführung des Eingliederungsmanagements ist seit dem Jahr 2018 eine Versorgungslücke für Inhaftierte /Haftentlassene geschlossen worden, die bis dahin ohne nachgehende Unterstützung in Freiheit entlassen wurden.
Wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Resozialisierung in die Gesellschaft nach der Haftentlassung und zur Vermeidung erneuter Straffälligkeit ist die Integration in den Arbeitsprozess. Das Angebot der beruflichen Förderung während der Inhaftierung erhöht ganz erheblich die Chancen, nach der Haftentlassung eine Arbeit zu finden.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung. Er fördert die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen und bei der beruflichen Bildung und Qualifizierung.
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