Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14-21 Jahren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihren Herkunftsfamilien leben können und für ihren Weg in die Verselbständigung eine pädagogische Betreuung benötigen und wollen.
Das Jugendwohnheim bietet im Rahmen der stationären Jugendhilfe ein Wohn- und Betreuungsangebot auf der Rechtsgrundlage des Paragrafen 27 in Verbindung mit den Paragrafen 34 und 41 SGB VIII und als ambulantes sozialpädagogisches Angebot, die Betreuungshilfe nach § 30 SGB VIII.
Das Wohn- und Betreuungsangebot bietet die Rund-um-die-Uhr-Betreuung in unserem Jugendwohnheim und in der Phase der Verselbständigung das Betreute Einzelwohnen und die Betreuungshilfe in externen Wohnungen.
So finden Sie uns:
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Königsheideweg 248-250, 12487 Berlin (Treptow)
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Team |
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+49 30 63 99 88 0 |
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+49 30 63 99 88 20 |
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Ziele der Hilfe
- Die Förderung der Verselbständigung
- Unterstützung bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
- Erarbeitung von Voraussetzung für mittel- und langfristige Lebensperspektiven
- Aufarbeitung bestehender gerichtlicher Auflagen
- Unterstützung einer konstruktiven Konflikt- bzw. Ablösung aus der Herkunftsfamilie
Pädagogisches Angebot
Wir bieten:
- Beratung und Betreuung in Form pädagogischer Bezugsbetreuung
- Gruppenpädagogik
- Jugendspezifische Freizeitgestaltung
- ein internes tagesstrukturierendes Lern- und Beschäftigungsangebot
- enge Kooperation mit Schulen, Behörden und Ausbildungsbetrieben
- ein interdisziplinär arbeitendes Team, das sich aus Sozialpädagogen/innen, Jugend-und Heimerzieher/innen sowie Psychologen/innen zusammensetzt
Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren läuft in 3 grundlegenden Schritten ab. Klicken Sie auf die Schritte für mehr Details.
Erstgespräch
Nach Zustimmung des jeweils zuständigen Jugendamtes wird ein Termin für das Erstgespräch abgestimmt, das von der Leitung der Einrichtung mit dem Bewerber/der Bewerberin und einer begleitenden Bezugsperson durchgeführt wird. Die Erstgespräche dienen dem Vorstellen der Einrichtungsangebote, der Erfassung der derzeitigen Lebenssituation und der Bewerbungsmotivation, dem Abgleich der gegenseitigen Erwartungen und der Bekanntgabe der Aufnahmebedingungen.
Zweitgespräch
Das Zweitgespräch findet statt, wenn der Bewerber/die Bewerberin sich den Einzug unter den bekannten Bedingungen vorstellen kann. Es wird von dem die Betreuung übernehmenden/er Pädagogen/in und einer aus dem Erstgespräch bekannten Person geführt. Es dient einer ausführlichen Anamnese, der Klärung noch offener Fragen und als Vorbereitung für die im Jugendamt stattfindende Hilfeplankonferenz.
Einzug
Der Einzug ist nach der Hilfeplankonferenz mit dem zuständigen Jugendamt deren Zustimmung in Form einer Kostenübernahme und der Zustimmung der/des Sorgeberechtigten zeitnah möglich.
Unseren Info-Flyer gibt es hier zum Herunterladen.

Freie Plätze finden Sie über "Soziales im Netz".